Für wen ist ein SIF vorgesehen?
SIFs sind institutionellen, professionellen und anderen qualifizierten sachkundigen Anlegern vorbehalten. Die Fondsform ermöglicht im Rahmen ihrer rechtlichen Anforderungen verschiedene Anlageklassen und Strategien. Ein SIF ist kein gewöhnlicher Publikumsfonds.
Genehmigung und laufende Aufsicht
Vor Tätigkeitsbeginn ist die Zulassung durch die CSSF erforderlich. Anschließend bestehen laufende Aufsichts- und Berichtspflichten. Im Genehmigungsverfahren spielen die Gründungs- und Angebotsdokumente sowie die Bestellung geeigneter Dienstleister eine Rolle.
Wichtige Vertragspartner
- AIFM, soweit aufgrund der Einstufung und des AIFM-Regelwerks erforderlich.
- Zentrale Verwaltung in Luxemburg und eine zugelassene Verwahrstelle.
- Zugelassener unabhängiger Abschlussprüfer für den Jahresbericht.
- Rechts- und Steuerexperten passend zur Strategie.
SIF im Vergleich zum RAIF
Beide Fondsarten richten sich an sachkundige Anleger und können alternative Strategien abbilden. Der entscheidende Unterschied ist die unmittelbare CSSF-Produktgenehmigung beim SIF; der RAIF kommt ohne diese aus, benötigt aber einen zugelassenen externen AIFM. Andere Pflichten und konkrete Kosten sind gesondert zu prüfen.