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Zweck und Rechtsgrundlage

Die Société d’investissement en capital à risque (SICAR) beruht auf dem Luxemburger Gesetz vom 15. Juni 2004. Anders als Fonds mit allgemein breiter Anlagepalette konzentriert sich die SICAR auf Investitionen, die als Risikokapital qualifizieren.

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Anlegerkreis

Die Anlage ist gesetzlich auf sachkundige Anleger beschränkt. Je nach Anlegerkategorie gelten weitere Voraussetzungen. Eine Luxemburger Fondsdomizilierung allein sagt nichts über Liquidität oder Verlustgefahr aus.

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CSSF-Genehmigung

Die SICAR muss – anders als ein RAIF – vor Geschäftsbeginn von der CSSF genehmigt werden. Häufig liegt zugleich eine Einstufung als alternativer Investmentfonds vor; dann sind die entsprechenden AIFM-Vorgaben zu prüfen.

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Wichtige Fragen bei der Gründung

  • Erfüllen die vorgesehenen Beteiligungen den Risikokapitalbegriff?
  • Welche Rechtsform und Governance passen zur Strategie?
  • Welche Anleger- und Vertriebsvorschriften gelten?
  • Welche Dienstleister, einschließlich AIFM, Verwahrstelle und Abschlussprüfer, sind erforderlich?
Primärquellen & weiterführende LinksQuellen geprüft · 2026-10-20
  1. ALFI — SICAR
  2. CSSF — Genehmigung von Fonds